Wenn Sie sich in unserer Praxis in Oberhausen-Sterkrade gerade Zähne und ein harmonisches Lächeln wünschen, aber auf eine klassische feste Zahnspange verzichten möchten, ist die unsichtbare Zahnspange eine diskrete Alternative.
Vorteile im Überblick:
Nahezu unsichtbar
Komfortabel im Alltag
Herausnehmbar & gut zu reinigen
In der Regel schmerzarm
Wie funktioniert diese Zahnspange?
Diese Behandlungsmethode wurde in Amerika speziell für Erwachsene und Teenager entwickelt, die keine Behandlung mit einer festen Zahnspange wollten. Bei der Behandlung werden transparente Zahnschienen (Invisalign) eingesetzt, die im Alltag komfortabel getragen werden können und optisch kaum auffallen. Die Schienen werden in der Regel etwa alle 14 Tage gewechselt, sodass die Zahnstellung schrittweise korrigiert wird. Je nach Ausgangsbefund dauert die Behandlung meist zwischen 6 und 18 Monaten.
Ist die unsichtbare Zahnspange für jedes Alter geeignet?
Die Methode ist an kein bestimmtes Alter gebunden, sie kann also genauso effektiv bei Erwachsenen wie auch bei Jugendlichen eingesetzt werden. Auch Patienten, die bereits Zahnbrücken, Zahnkronen oder auch Zahnimplantate haben, können mit der unsichtbaren Zahnspange behandelt werden. Voraussetzung für die Behandlung sind kariesfreie, gesunde Zähne.
Wie ist der Ablauf einer Behandlung?
Beim ersten Termin besprechen wir ausführlich das gewünschte Behandlungsziel und welche Zahnbewegungen notwendig sind. Anschließend erstellen wir mithilfe eines ClinChecks eine digitale 3D-Planung. Diese dient als Grundlage der weiteren Behandlung und zeigt Ihnen bereits vorab eine realistische Ergebnisvorschau. Nach Ihrer Freigabe werden die individuell passenden Schienen gefertigt und die Behandlung kann starten.
Wichtig: Die Behandlung kann erst starten, wenn Zahnfleisch und Zähne gesund sind. In einzelnen Fällen kann vor Behandlungsbeginn auch die Entfernung der Weisheitszähne erforderlich sein.
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Als anerkannte kieferorthopädische Methode werden die Kosten für eine Behandlung bei entsprechender zahnmedizinischer Diagnose von der privaten Krankenkasse übernommen. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten dieser Behandlung leider selbst, da die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt. Bei Patienten mit privater Zusatzversicherung hängt die Kostenübernahme vom Tarif und der medizinischen Notwendigkeit ab.